Grüne Karte

Die Grüne Karte ist die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Sie wird von der Versicherung beim Abschluss einer Autohaftpflichtversicherung ausgehändigt. Für den Export eines Fahrzeugs benötigen Sie eine befristete Exportversicherung. Cargo International kann diese für Sie beantragen.

Grüne Karte beim Fahrzeugexport

Beim Export eines Fahrzeugs wird die Grüne Karte zum Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung verlangt. Die Grüne Karte dient in diesem Fall als internationaler Versicherungsschein mit einer Haftpflichtdeckung und ist 15 Tage gültig. Die internationale Versicherungskarte kann online beantragt werden, wobei neben den persönlichen Angaben auch Angaben zum Fahrzeug gemacht werden müssen, beispielsweise das niederländische Kennzeichen oder Überführungskennzeichen sowie die Marke und die Fahrgestellnummer. Die Kosten für die internationale Versicherungskarte hängen von der Größe des Fahrzeugs ab. Beim Export von Fahrzeugen gilt immer eine Standarddeckung von 14 Tagen.

Inhalt der Grünen Karte als internationaler Versicherungsschein

Die Versicherungsgesellschaft gibt auf der Grünen Karte an, in welchen Ländern die Versicherung gilt. Es wird auch angegeben, auf welches Kraftfahrzeug sich die Versicherung bezieht und wie lange die Gültigkeitsdauer ist. Aber darauf steht noch mehr Information. Es ist häufig auch angegeben, an welche Einrichtungen man sich bei Unfällen, Pannen oder Fahrzeugdiebstahl im In- und Ausland wenden kann.

Grüne Karte und Europäischer Unfallbericht

In einem Schadensfall kann die Nummer der Grünen Karte auf dem Europäischen Unfallbericht vermerkt werden. Die Nummer der Grünen Karte finden Sie unter Punkt 4 (Grüne Karte und Polizzennummer). In den Niederlanden kann der Europäische Unfallbericht auch ohne Nummer der Grünen Karte eingetragen werden. Die Versicherungsgesellschaft kann die betreffenden Informationen, wie Informationen zum Versicherungsnehmer und zur Versicherungsgesellschaft, bei der die Versicherung abgeschlossen wurde, selbst beschaffen. Diese Informationen können im Ausland nicht immer eingeholt werden, sodass wir empfehlen, die Grüne Karte bei Reisen mit dem Fahrzeug ins Ausland stets mitzuführen. Bei Unfällen, an denen auch ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, wird ebenfalls empfohlen, die Nummer der Grünen Karte auf dem Europäischen Unfallbericht zu vermerken.

Wir funktioniert es?

Über unsere Onlineanwendung können Sie im OREH-Bildschirm angeben, dass Sie eine Exportversicherung benötigen. Mit einem Mausklick können Sie neben der Exporterklärung auch direkt eine Exportversicherung ausdrucken. Wenn Sie die Grüne Karte separat erstellen möchten, können Sie dies selbstverständlich auch machen. Hierbei profitieren Sie von der praktischen Kennzeichenkopplung.

Sie können die folgenden Fahrzeugklassen versichern:

Kategorie A: PKW <3.500 kg
Kategorie B: Motorräder
Kategorie C: LKW >3.500 kg
Kategorie D: Mofas
Kategorie E: Busse >3.500 kg
Kategorie F: Anhänger oder Auflieger
Kategorie AF: PKW + Anhänger
Kategorie CF: LKW+ Anhänger

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