Warenverkehrsbescheinigung

Eine Warenverkehrsbescheinigung ist im Gegensatz ein EUR.1 kein Ursprungsdokument aber ein Herkunftsdokument, im besonderes bestimmt für Transaktionen zwischen EU-Ländern und der Turkei.

Warum ein Warenverkehrsbescheinigung?

Nach dem Zollvereinbarung das der EU mit der Turkei vereinbart hat, können die meisten Waren ohne Einfuhrabgabe eingeführt werden. Die Bedigung ist nur, das die Waren innerhalb der EU oder innerhalb der Turkei kommen müssen. Das wird festgelegt in ein Warenbescheinigungsdokument.

Ein Warenbescheinigungsdokument wird gültig gemacht beim Zollamt, gleichzeitig mit der Angabe des Ausfuhrs.

Wir helfen Sie gern mit das organisieren von Ihre Warenbescheinigungsdokument.

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