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Vignette für die Schweiz
Auf allen Autobahnen in der Schweiz ist eine Vignette vorgeschrieben, auch für Anhänger und Wohnwagen. Es gibt ausschließlich Jahresvignetten, die vom 01. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des laufenden Jahres gültig sind.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Vignette?
Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und schwere Wohnmobile) fallen unter eine separate kilometerabhängige Regelung für den Frachtverkehr.
Vignette für Anhänger und Fahrzeuge ohne Frontscheibe
Anhänger, die von einem PKW gezogen werden, wie Anhänger und Wohnwagen, benötigen zusätzlich zur PKW-Vignette eine eigene Vignette. Für Anhänger gilt zudem, dass die Vignette an einer gut erreichbaren und nicht austauschbaren Stelle angebracht sein muss.
Für Fahrzeuge ohne Frontscheibe, wie Motorräder oder bestimmte Oldtimer, gilt, dass die Vignette an einer gut erreichbaren und nicht austauschbaren Stelle angebracht sein muss.
Vignette korrekt anbringen
Die Vignette muss unbeschädigt an der Innenseite der Frontscheibe am linken Rand oder hinter dem Rückspielgel befestigt werden. Die Vignette muss so platziert werden, dass Sie von außen gut lesbar ist, also nicht hinter einem dunklen Streifen auf der Frontscheibe. Die Vignette muss direkt auf der Scheibe befestigt werden, ohne Saugnäpfe, Spezialfolie, Klebestreifen und dergleichen. Die Vignette ist andernfalls nicht gültig.
Wenn Sie ohne Vignette oder mit einer beschädigten oder falschen Vignette unterwegs sind, müssen Sie mit einem Bußgeld von Sfr. 200,00 und den Kosten für eine neue Vignette rechnen.